AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-199046c9d60-61bf97d228b4589a) · Abgerufen am 09.08.2026 12:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2576934-e593-48bb-ac46-8b7e2b6eabec/

Lieferung von jährlich ca. 9.630.887 kWh Erdgas für 36 Abnahmestellen im Landkreis Börde

Notice-ID: b2576934-e593-48bb-ac46-8b7e2b6eabec · Procedure-ID: dd95dcc5-a0bc-40cb-8da5-cfec9c7a8819

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle, Oschersleben (Bode)
Veröffentlicht
08.09.2025
Frist (Submission)
09.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von jährlich ca. 9.630.887 kWh Erdgas für 36 Abnahmestellen im Landkreis Börde

Lose

4 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Position

Erfüllungsort
Oschersleben

Los 2 — Position

Erfüllungsort
Haldensleben

Los 3 — Position

Erfüllungsort
Wolmirstedt

Los 4 — Position

Erfüllungsort
Oebisfelde-Weferlingen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).