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Rahmenvertrag IT-Experten
NRW.BANK AöR · Münster · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Rahmenvertrag IT-Experten (Rahmenvereinbarung mit 4 Partnern) Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe eines Rahmenvertrags für IT-Experten mit 4 Partnern durch die NRW.BANK.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung über die Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). Mindestbedingung: Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine derartige Versicherung verfügt. Die NRW.BANK behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung einen entsprechenden Fremdnachweis anzufordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auszug Creditreform oder vergleichbar Mindestanforderung: Dazu wird die folgende Umrechnung angewendet: Der Bieter verfügt über eine Bonität nach Creditreform von 250 Punkte oder besser. Im Falle eines vergleichbaren Scoringsystems muss der Bieter mit einer Bonität in den oberen 30 % der Skala gerankt werden.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags bei Kunden aus dem Finanzsektor Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben: 500.000 Euro netto
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über drei geeignete Referenzen über vergleichbare Referenzprojekte. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Mindestanforderungen: Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen: + Referenzgeber muss ein von der Bafin oder der EZB reguliertes Bankinstitut sein + Referenzgeber unterliegt dem deutschen Aufsichtsrecht für Banken + Leistung wurde im Zeitraum seit 01.01.2023 erbracht + Vermittlungstätigkeit über mindestens 12 Monate für den Referenzgeber + Auftragsvolumen mind. 150.000 Euro netto
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung zur Anzahl vermittelter IT Experten im Tätigkeitsbereich des Auftrags, an Kunden aus dem Finanzsektor, in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025). Mindestanforderung: Es wurden in den letzten drei Kalenderjahren pro Jahr mind. 2.000 Personentage (PT) im Tätigkeitsbereich des Auftrags, an Kunden aus dem Finanzsektor vermittelt.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, dass das Personal des Bieters, das für die AG im Rahmen von Einzelbeauftragungen passende IT Experten auswählt (je Person) über mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Umfeld Vermittlung von IT Personal (Freelancer) und verfügt über ausreichendes IT-KnowHow um die Passgenauigkeit der Kompetenzen der IT Experten in Bezug auf die Kompetenzanforderungen der AG zu entscheiden. Mindestanforderung: Eigenerklärung mit dem vorgenannten Inhalt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 16.03.2026 Verlängeung der Angebotsfrist bis zum 16.03.2026, 12:00 Uhr
- Frist 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.651 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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