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lose Möbel Rathaus Büros
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein · Ingelheim am Rhein · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Büromöbel Schreibtische Stühle Schränke
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind lose Büromöbel, darunter Schreibtische, Stühle und Schränke.
- Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren für Lieferungen.
- Der Erfüllungsort ist Ingelheim am Rhein.
Die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein schreibt lose Büromöbel wie Schreibtische, Stühle und Schränke aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch Nachprüfungsbehörden. Rechtsgrundlagen des Nachprüfungsverfahrens sind die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff GWB). Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der Bieter und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der öffentlichen AG ´in . Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der AG´in zu rügen (§ 160 Abs.3 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder de r Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Angebote gegenüber der AG´in geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 GWB). Teilt die AG `in dem Unternehmen mit , seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden von dem AG nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch die AG´in Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB, durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht (§ 97 Abs.2 GWB) sowie seine Rügeobliegenheiten (§ 160 Abs. 3 GWB, § 161 Abs. 1 GWB) erfüllt hat. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 162 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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