AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b29290ae-3cc7-4e48-85d3-efb9fa204f2d) · Abgerufen am 15.09.2026 01:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b29290ae-3cc7-4e48-85d3-efb9fa204f2d/

Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Timmenrode - Generalplanerleistung

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Blankenburg (Harz), Blankenburg (Harz)
Veröffentlicht
02.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Blankenburg (Harz) plant den Ersatzneubau eines zunächst eingeschossigen, erweiterbaren Feuerwehrgerätehauses mit zwei Stellplätzen im Ortsteil Timmenrode. Das bestehende Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehr Timmenrode wurde 1875 erbaut. Das Gebäude ist völlig veraltet, entspricht nicht der Norm und ist nicht erweiterbar. Für den Ersatzneubau wurde ein neuer Standort, in der Blankenburger Straße 41, gefunden. Es ist unbebaut. Die Bauvoranfrage wurde positiv beantwortet. Die prinzipielle Lage des erweiterbaren Baukörpers und die der Ein- und Ausfahrten sind somit definiert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
A.BB Architekten GmbH
Vertragsabschluss
02.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).