AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Objektplanungsleistungen für die Sanierung für die Grundschule mit Sporthalle in Mestlin
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Mestlin über das Amt Goldberg-Mildenitz, Mestlin
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Frist (Submission)
- 27.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 Grundleistungen (gegebenenfalls Besondere Leistungen, die im Rahmen der Verhandlung konkretisiert werden) für die Sanierung der Grundschule mit Sporthalle in Mestlin Das Amt Holdberg-Mildenitz ist Schulträger der Grundschule Mestlin. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude weist einen erheblichen Sanierungsstau aus und ent-spricht nur bedingt den heutigen Anforderungen an Schule. Der Schulträger hat sich vorgenommen, sich der Herausforderung einer grundhaften Sanierung zu stellen. Vereinbart wird die stufenweise Beauftragung. Voraussichtlich: 1. Stufe: LPH 1-2 2. Stufe: LPH 3-4 3. Stufe: LPH 5-8 4. Stufe: LPH 9 Folgende Mindeststandards sind vereinbart: 1. Vororttermin= regelmäßig 1x wöchentlich, mit der Möglichkeit, außerordentliche Vor-Ort-Termine zu gewährleisten 2. Das Projektteam muss mindestens bestehen aus: Projektleitung, Stellvertretung, Bauüberwacher und einem sonstigen Mitarbeiter Eine Begrenzung der Zahl, der geeigneten Bewerber gemäß § 51 VgV, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf vier Bewerber, wird über die Anzahl der Referenzen vorgenommen. Genaueres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.