AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umbau/Sanierung Alte Schule Morsum/Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4+5, Leistungsphasen 1–3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Sylt, Sylt OT Westerland
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Sylt beabsichtigt den Umbau und Sanierung der Alten Schule in Morsum. Dieses historische Bauernhaus wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zu einer Schule mit 2 Klassenräumen und einer Lehrerwohnung umgebaut, ist mittlerweile unbewohnt und in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Alle Bauteile (u.a. Dach, Außenwände, Fenster, Sohle, Installationen) müssen erneuert und in einen EH55–Standard gebracht werden. Es sollen 4 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 340 qm entstehen. Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf ca. 1,2 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: ca. 2. Quartal 2025. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4 und 5, Leistungsphasen 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.06.2025
- Ende
- 30.11.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.