AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2caa30f-cb95-43ad-a2d2-49ec2550a4c7/

RV Bergung und Transport von Leichen

Notice-ID: b2caa30f-cb95-43ad-a2d2-49ec2550a4c7 · Procedure-ID: 326cbbdf-45c8-47d9-9d94-f8c1b606571f

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Duisburg, Duisburg
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
05.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98370000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wird die Dienstleistung der fachgerechten Bergung und des Transports von Leichen und Leichenteilen (im Folgenden Leichen genannt) für das Polizeipräsidium (PP) Duisburg benötigt. Die Leistung ist im Zuständigkeitsbereich des PP Duisburg zu erbringen, also im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Duisburg und dem Kriminalhauptstellenbereich Duisburg für die Leichentransporte im Rahmen der Kriminalhauptstellenzuständigkeit (Kreisgebiet Wesel). Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartner/innen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).