AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung Neubau Nachklärbecken II der Kläranlage Itzehoe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunalservice Itzehoe, Itzehoe
- Veröffentlicht
- 29.08.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71310000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 710.687 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die KA Itzehoe verfügt über ein Nachklärbecken von ca. 35m Innendurchmesser sowie ein altes ehemaliges Nachklärbecken von etwa 22m Innendurchmesser. Dieses Becken weist aufgrund seiner vor Jahrzenten durchgeführten Bemessung und Konstruktion und einer zu geringen Wassertiefe nur eine unzureichende Abscheideleistung auf. Das alte Nachklärbecken kann weder zur Leistungserhöhung noch als Redundanz für das große Nachklärbecken I eingesetzt werden. Bei starken Regenereignissen muss die insgesamt im Einzugsgebiet der Kläranlage abfließende Regenmenge künstlich gedrosselt werden, um eine Überlastung des vorhandenen Nachklärbeckens und eine daraus folgende Einschränkung der biologischen Reinigungskapazität zu vermeiden. Aus diesem Grund beabsichtigt der KSI den Neubau eines zweiten modernen und verfahrenstechnischen Ansprüchen genügenden Nachklärbeckens, welches neben einer für künftig steigende Belastungsfälle infolge Starkregenereignissen notwendigen Leistungssteigerung auch eine Redundanz für Wartungs- und Reparaturunterbrechungen zur Sicherung des Kläranlagenbetriebes gewährleistet.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Bietergemeinschaft aqua consult - IG Steinburg
- Zuschlagsentscheidung
- 01.08.2024
- Angebotsspanne
- 710.687 – 710.687 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.