AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 14:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2e23ba5-d43d-4583-8f8d-d64d09acbc08/

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland "Standort Kaiserslautern, Umbau, Erweiterung und Kernsanierung: hier Gewerk Abbruch

Notice-ID: b2e23ba5-d43d-4583-8f8d-d64d09acbc08 · Procedure-ID: 32056182-fabe-4d61-8c17-d8116d98c57b

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Eisenberg
Bezugsberechtigte
AOK-Bundesverband GbR
Veröffentlicht
01.12.2023
Frist (Submission)
09.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Baustelleneinrichtung und der Abbrucharbeiten mit folgenden Leistungen: - Abbruch und Entsorgung Demontage von schadstoffbelasteten Materialien nach TRGS-521, Böden, Wänden, Türen, Decken, Dachgeschoss, Demontage und Entsorgung der Sanitärtechnik, Demontage und Entsorgung der Heizungs- und Elektrotechnik, Schutz und Teilabbruch der Lüftungs- und Kältetechnik

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).