AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/) · Abgerufen am 31.08.2026 05:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2e6930d-b8f6-48a0-8248-d206c74a431d/

Generalsanierung Grundschule Kirchroth - 20 Möblierung Klassenzimmer

Notice-ID: b2e6930d-b8f6-48a0-8248-d206c74a431d · Procedure-ID: 2e347734-cd0f-49cb-9b65-d7a8f2a06093

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kirchroth, Kirchroth
Veröffentlicht
04.06.2025
Frist (Submission)
18.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
319.036 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

9 Stk. Rollcontainer, 9 Stk. Lehrertische, 9 Stk. Sitz- und Stehtische, 10 Stk. Drehstuhl mit Rollen, 30 Stk. Schrank mit 2 Türen, 18 Stk. Medienschienen, 60 Stk. Board / Hängetafeln, 6 Stk. Bühnenelemente, 1 Stk. Transportwagen, 22 Stk. Freiformtische, 100 Stk. Hocker, 88 Stk. Sitzkreishocker, 200 Stk. Kufentisch aus Stahl, 230 Stk. Freischwinger Stuhl, 20 Stk. Regal-Halbschrank 60°, 60 Stk. Halbschrank, 17 Stk. Langwandtafeln, 4 Stk. Standvitrinen

Vertragslaufzeit

Beginn
14.07.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).