AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 12:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2ef2b30-9c72-49fd-b358-dc7ae573eabe/

St2260 OU Prosselsheim VA OP IBW OP TWP

Notice-ID: b2ef2b30-9c72-49fd-b358-dc7ae573eabe · Procedure-ID: d57c6cfb-74fb-49c5-8ed9-ccc0c50b0855

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Würzburg, Würzburg
Veröffentlicht
06.02.2026
Frist (Submission)
10.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
71000000
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ortsumgehung und Verlegung östlich Prosselsheim Objektplanung Verkehrsanlagen: - Neubaustrecke 4.170 m + Anschlüsse 760 m + Neuanbindung der Kreisstraße 630m - Vorläufige anrechenbare Kosten Objektplanung Vekehrsanlagen: Lph 5-7,9: 12.507.600 € Lph 8: 19.049.000 € Objektplanung Ingenieurbauwerke + Tragwerksplanung: - 5 Bauwerke, Kollisionsschutzzäune, Lärmschutzwand, 3 Regenrückhaltebecken und 3 Absetzbecken - Vorläufige anrechenbare Kosten (TWP = 90%) BW1: 1.300.000 € BW2: 1.700.000 € BW3: 500.000 € BW4: 410.000 € BW5: 1.500.000 € KSZ: 80.000 € RRBs, ASBs: 600.000 € + 200.000 € (RRB 3) LSW: 60.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
06.04.2026
Ende
31.12.2033

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern an der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).