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Projektsteuererleistungen für Generalübernehmer
GESOBAU AG · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die GESOBAU AG plant als Wohnhausgruppe 3211 den Neubau von ca. 100 Wohnungen für Senioren-Wohnen, bedarfsabhängige Kurzzeit- und Tagespflege sowie soziale Infrastruktur auf dem Grundstück Buckower Ring 54 - 58. Über dieses Vergabeverfahren sollen die Leistungen der Projektsteuerung für das Vorhaben vergeben werden. Es ist geplant, zur Realisierung des Vorhabens einen Generalübernehmer (GÜ) zu binden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Projektsteuererleistungen für den Neubau von ca. 100 Seniorenwohnungen mit Pflegeinfrastruktur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept 25 %Qualität
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Steuerung von Prozessen in einem Referenzprojekt 25 %Qualität
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Projektsteuerung von Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der Bauphasen 25 %Qualität
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Wirtschaftlichkeit des Honorarangebotes 25 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
***** Für dieses und alle folgenden Eignungskriterien gilt: Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die Eignung zur Berufsausübung sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. diesen Abschnitts dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen. Die nachstehend geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen. ***** Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z.B. Architektenkammer).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden aktuellen Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 (gem. Bewerbungsbogen).
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (gem. Bewerbungsbogen).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (gem. Bewerbungsbogen). Geforderte Mindeststandards: Mindestens zwei vergleichbare Referenzen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebenen Leistungen (gem. Bewerbungsbogen). Geforderte Mindeststandards: Mindestens vier Projektbeteiligte (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebende Leistung je Bewerber / Bewerbergemeinschaft davon a) Mindestens ein Bearbeiter als Projektleiter mit Berufserfahrung im Vergabeverfahren und in der Projektsteuerung von Generalübernehmerleistungen, b) Mindestens zwei Bearbeiter als stellvertretende Projektleiter sowie c) Mindestens ein Bearbeiter mit Berufserfahrung in Projektcontrolling; Controlling der Planungs-, Realisierungs- und Abnahmephase von Generalübernehmerleistungen. Ein Bearbeiter für Punkt c) kann zugleich für Punkt a) und Punkt b) benannt werden, soweit mindestens drei weitere Projektbeteiligte je Bewerber / Bewerbergemeinschaft benannt werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers hinsichtlich des ingenieurtechnischen Personals (Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure, Mitarbeiter mit einer entsprechenden Hoch- oder Fachschulausbildung) insgesamt (gem. Bewerbungsbogen). Geforderte Mindeststandards: Mindestens 8 Personen (ingenieurtechnisches Personal) je Bewerber / Bewerbergemeinschaft.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 20.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 862 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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