AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 13:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2fdbf25-771d-413c-b0e5-a9cc6bbf77d9/

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20)

Notice-ID: b2fdbf25-771d-413c-b0e5-a9cc6bbf77d9 · Procedure-ID: c0cbd266-16c5-49c3-a250-092efaf66787

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Stammdaten

Auftraggeber
Feuerwehr Bremen, Bremen
Veröffentlicht
06.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftrag-nehmer (AN) für die Produktion von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF 20) ohne Beladung, jedoch für die Lieferung inklusive Beladung für die Feuerwehr Bremen abzuschlie-ßen. Der AG beabsichtigt die Beladung in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben. Der Gesamtauftrag besteht aus 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) inklusive des Prototyps. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fahrzeuge an die Verwendungsstelle (Feuerwehr Bre-men, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) zu liefern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).