Zugelassen werden nur Bieter, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV in Verbindung mit § 44 Abs.2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Hierüber ist von dem Bieter eine entsprechende Erklärung abzugeben.
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Des Weiteren hat der Bieter mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Anforderungen an das Personal (Schlüsselposition):
Die Bieter müssen mit ihren Angeboten die Schlüsselposition "Projektverantwortliche*r Objektplaner*in" namentlich benennen und deren/dessen persönliche berufliche Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung (anhand mindestens einer persönlichen Referenz) unter Berücksichtigung der zu Ausbildung, Berufs- und Projekterfahrung aufgestellten Mindeststandards nachweisen. Diese sind im Einzelnen:
- (Fach-) Hochschulabschluss (Dipl.-Ingenieur / Master / Bachelor) in einer Fachrichtung Bauingenieurwesen / Architektur,
- Berufspraxis im Bereich der Objektplanung von mindestens 8 Jahren nach Erwerb des (Fach-)Hochschulabschlusses, davon mindestens 3 Jahre in Projektverantwortung,
- Angaben zu mindestens einer persönlichen Referenz über Leistungen als Projektverantwortliche*r der Objektplaner*in für ein Hochbauprojekt Neubau mit mindestens den LPH 1 und 2 aus den letzten 10 Jahren.
Zu den persönlichen Referenzen wurden folgende Mindeststandards aufgestellt:
Allgemeine Mindeststandards, die mit jeder persönlichen Referenz nachgewiesen werden müssen:
- die benannte Person hat für das Referenzobjekt Leistungen gemäß HOAI §34 - Objektplanung Gebäude mindestens der Leistungsphase (LPH) 2 für ein Hochbauprojekt Neubau erbracht,
- das Referenzobjekt unterfällt einer der Kategorien/Objekttypen der Objektliste Anlage 10.2 der HOAI ab Honorarzone III,
- Referenzobjekt mit Abschluss der LPH 2 nach HOAI nicht vor dem 01.07.2016,
- Realisierung innerhalb der Europäischen Union (EU) / der Schweiz.
Weitere Mindeststandards, die ergänzend zu den Allgemeinen Mindeststandards kumuliert über die eingereichten Referenzen nachgewiesen werden müssen:
- die Leistung wurde durch die benannte Person als Projektverantwortliche*r Objektplaner*in erbracht,
- der Leistungsumfang bei dem Referenzobjekt umfasste die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) mindestens für KG 200-300 der DIN 276 durch die benannte Person.
Die Mindeststandards sind im Einzelnen auch dem Formblatt "A-6_Anforderung_Angaben_Personal_OP" den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welches ausgefüllt nebst Ausbildungsnachweisen, tabellarischem Lebenslauf, Angaben zu mindestens einer persönlichen Referenz sowie entsprechender aussagefähiger Referenzbeschreibungen (nach eigenem Format) vorzulegen ist.
Sofern die vorgelegten Nachweise zur Schlüsselposition die jeweils aufgestellten Mindeststandards hinsichtlich der Ausbildung, Berufs- und Projekterfahrung nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.