AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.uksh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a047a1ecbd-58630f284a9a7ad6) · Abgerufen am 22.10.2026 16:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b31a89fe-2e8b-4d09-b9ae-ea6eadd1510e/

Reinigungsdienstleistungen für die Tagesklinik ZiP, Preetzer Straße, Kiel

Notice-ID: b31a89fe-2e8b-4d09-b9ae-ea6eadd1510e · Procedure-ID: a6b95ad9-893f-453e-9df3-8c638e1142f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR, Lübeck
Veröffentlicht
04.09.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Unterhalts- und Desinfektionsreinigung für den Neubau der Tagesklinik des Zentrums für Integrative Psychiatrie (ZIP gGmbH), Preetzer Straße 4, 24143 Kiel: fünf Ebenen mit rund 3.290 m² regelmäßig zu reinigender Fläche, davon rund 270 m² desinfizierend zu reinigende Flächen nach Krankenhaushygienestandard (KRINKO).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).