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Teilgeneralsanierung und Erweiterung Berufsschule Bad Tölz, Bairawieserstr. - Tragwerksplanung
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen · Bad Tölz · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 14.10.2026, 10:00 Uhr (noch 32 Tage)
Beschreibung
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt im Rahmen der Teilgeneralsanierung der Berufsschule Bad Tölz die beiden Werkhallengebäude der Nebenstelle Bairawieser Str. zu ergänzen und die Pausenhalle mit einem Anbau zu erweitern; deshalb werden hier Leistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis einschließlich 6 eines Fachplaners in Anlehnung an die HOAI 2021 Leistungsbild Tragwerksplanung angefragt. Besonders zu beachten sind die bestehenden Bodenverhältnisse, das Bestandsgebäude gründet auf Bohrpfählen. Die Planungsleistungen beginnen ab dem 07.01.2027. Die Bauausführung ist grundsätzlich ab dem Kalenderjahr 2028 angedacht. Einzelne Vorabmaßnahmen (z.B. Abbruch Gebäudebestand oder Kanal-, bzw. Drainagesanierung) können ggf. bereits in 2027 umgesetzt werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2030 vorgesehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Tragwerksplanungsleistungen (LPH 1-6) für die Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden.
- Besondere Herausforderung sind die bestehenden Bodenverhältnisse mit Bohrpfahlgründung.
- Die Planungsleistungen starten am 07.01.2027, die Bauausführung ab 2028.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht werden Tragwerksplanungsleistungen (Leistungsphasen 1-6 nach HOAI 2021) für die Generalsanierung und Erweiterung von zwei Werkhallengebäuden sowie den Anbau einer Pausenhalle an der Berufsschule Bad Tölz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit für alle
Richtlinie 2014/24/EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien) 45 %Qualität
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen definierten Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
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C) Honorar 20 %Preis
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen definierten Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
siehe Anlage 6 - Seiten E6 ff. (A6 - Seite E6) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 150.000 EUR (brutto) im Leistungsbild Tragwerksplanung. (A6 - Seite E6) Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über 3,0 Mio. EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen (VU), das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des VUs erforderlich, dass die Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des VUs nachgewiesen werden, in der das VU den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
siehe Anlage 6 - Seite E7 (A6 - Seite E7) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) über die Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Vollzeit- Mitarbeiter – zusätzlich zur benannten Projektleitung im Leistungsbild Tragwerksplanung. Dabei sind freie Mitarbeiter wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Der Nachweis über die entsprechende Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen gem. § 47 Abs. 1 VgV ist im Eignungsnachweis separat von diesen freien Mitarbeitern auszufüllen. (A6 - Seiten E7 ff.) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachliche Mindestanforderung, wenn in der Geschäftsführung oder unter den Führungskräften mindestens eine Person im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters berechtigt ist, die Berufsqualifikation Tragwerksplaner. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Abschlussdokumentes mit Angabe der jeweiligen Fachrichtung im Bereich Tragwerksplanung und dem Abschlussdatum zu erbringen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung eines Tragwerksplaners bzw. Statikers nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Dies geschieht durch Befähigungsnachweise entsprechend der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. (A6 - Seiten E7 ff.) Die Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers oder der Führungskraft in der Fachplanung Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind vier Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft in diesem Leistungsbild. (A6 - Seiten E14, E15) Angabe von zwei Referenzen (Referenz 1 und Referenz 2: LPH 1-6) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten: Referenz 1: Umbau bzw. Sanierung eines Hochbauprojektes Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2016 und 31.12.2025 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist die entsprechende Tragwerksplanung bei einer Sanierungsmaßnahme im Bereich des gesamten Hochbaues. Das geforderte Bauvolumen der Gesamtmaßnahme liegt bei mind. 3,0 Mio. € (brutto). Der Bieter muss dabei die LPH 1-6 vollständig erbracht haben. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren). Referenz 2: Errichtung eines Gebäudes mit Spezialtiefbaumaßnahmen (Pfahlgründungen) Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2016 und 31.12.2025 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist die entsprechende Tragwerksplanung bei der Errichtung eines Gebäudes mit Spezialtiefbau (Pfahlgründungen). Das geforderte Bauvolumen der Gesamtmaßnahme liegt bei mind. 3,0 Mio. € (brutto). Der Bieter muss dabei die LPH 1-6 vollständig erbracht haben. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren). Alle Referenzkriterien sind Mindestanforderungen. Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter oder BiGe, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 32 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 14.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.658 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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