AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Schwebstoffen zur Trendermittlung 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt, Mainz
- Veröffentlicht
- 24.02.2025
- Frist (Submission)
- 28.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des eu-ropäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe. Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächen-gewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rhein-land-Pfalz. Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spuren-stoffe analysiert werden. Das LfU gewinnt zu diesen Zwecken regelmäßig Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hier-bei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik einge-richtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden. Ziel ist es, für das Jahr 2025 eine Vereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschlie-ßen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Ana-lysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Matrix "Schwebstoff" erhält.
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.05.2025
- Ende
- 30.11.2025
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.