AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pilotprojekt Farm-Inkubator Los 3: Mediale Begleitung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 03.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Pilotprojekt "Farminkubator". Die Idee und das Konzept zu dieser Ausschreibung gehen auf die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zurück. Die spätere Umsetzung des Pilotprojekts wird durch die Rentenbank und durch das BMEL bzw. durch einen vom BMEL koordinierten übergeordneten Begleitkreis, der aus externen Verbänden und Institutionen gebildet werden soll, begleitet. Der Begleitkreis ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Mit einem Schwerpunkt im Bereich der Beratung und Weiterbildung soll das Pilotprojekt positiv auf das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssystem (AKIS) zur Hofnachfolge und Existenzgründung wirken und die Etablierung eines starken Netzwerkes initiieren bzw. unterstützen. Gegenstand dieses Loses 3 ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Dienstleister, welcher die mediale Begleitung des Projekts übernimmt. Nähere Informationen finden sich in der Leistungsbeschreibung (LB), die als Anlage 2b Anhang zu den Bewerbungsbedingungen ist. Beauftragte Vergabestelle ist EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB, Kleine Präsidentenstraße 3, 10178 Berlin.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 33 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.