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Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß §§ 42 und 43 PBefG auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos A Südkreis Ferien🏆 LRV Lisa Reisen GmbH · Troisdorf
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Los 2 VergebenLos B Südkreis MFS/So🏆 TL Verkehrsbetriebe GmbH · Elsdorf
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Los 3 VergebenLos C Kerpen Nachtverkehr🏆 TL Verkehrsbetriebe GmbH · Elsdorf
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Los 4 VergebenLos D Nordkreis Wochenende🏆 TL Verkehrsbetriebe GmbH · Elsdorf
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Los 5 VergebenLos E Nordkreis Ferien🏆 TL Verkehrsbetriebe GmbH · Elsdorf
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Los 6 VergebenLos F Bedburg Sonntag🏆 LRV Lisa Reisen GmbH · Troisdorf
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß §§ 42, 43 PBefG im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises als Aufgabenträger des ÖSPV. Die Leistungen sind für einen Zeitraum vom 14.12.2025 bis zum 31.12.2028 zu erbringen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
17 von 17 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
0 von 34 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pauschalgesamtpreis 90 %Preis
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Erfüllungsgrad Lastenheft 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner auf die Ausschlussfristen des § 135 GWB hingewiesen. Nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wird innerhalb dieser Frist kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nicht festgestellt werden. Maßgebend für den Fristlauf ist der Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (2) LRV Lisa Reisen GmbH · TL Verkehrsbetriebe GmbH1 Veröffentlichung
- 26.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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