AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b34d72fb-19d2-4acf-bc41-fd778012aec9/

Ausstattungsmaßnahmen im Metall- und Elektrobereich der Bildungsakademie Ulm der Handwerkskammer Ulm, BIBB 658

Notice-ID: b34d72fb-19d2-4acf-bc41-fd778012aec9 · Procedure-ID: 68255ee4-6a90-4f9d-9a6b-1324cda862f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Ulm, Ulm
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31710000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
180.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Kaufvertrags mit den jeweils bezuschlagten Bietern je Los. Dieser Vertrag umfasst die Lieferung der in den jeweiligen Losen spezifizierten Geräte gemäß den ausgeschriebenen Anforderungen. Die Beschaffung soll sicherstellen, dass die benötigten Geräte in der geforderten Quali-tät, Menge und innerhalb der vorgegebenen Lieferfristen bereitgestellt werden. Die Lieferungen erfolgen gemäß den in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen definierten Vereinbarungen. Ziel ist es, eine effiziente und bedarfsgerechte Beschaffung sicherzustellen, die den Anforderungen des Auftraggebers in vollem Umfang entspricht.

Lose

11 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BR Network Solutions GmbH
Vertragsabschluss
08.10.2025
Zuschlagsentscheidung
06.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).