EÜ Schanzenstraße Hamburg Str. 6100 und 1240, km 289,880 -VE03 - Bauhauptleistung
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
EÜ Schanzenstraße Hamburg Str. 6100 und 1240, km 289,880 -VE03 - Bauhauptleistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauhauptleistungen im Bereich Straßenbau (EÜ Schanzenstraße Hamburg).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Hauptsächliche Leistungen: Die Erneuerung der Eisebahnüberführung (EÜ) Schanzenstraße von 1903 in Hamburg Altona, Stadtteil Sternschanze muss durchgeführt werden. Die EÜ befindet sich auf den Strecken 6100 und 1240 in KM 289,887. Hierfür sind neue, stützenfreie Stahltrogbrücken (651t Brückenstahl) vorgesehen. Zusätzlich sind drei Stützwände (308m Spundwand mit Betonholm) am Bahndamm zu erneuern. Diese Vergabeeinheit beinhaltet die Bauhauptleistung KIB, Kabeltiefbau, Erd- und Betonbau. Es handelt sich nicht um ein BIM Projekt. Für die Herstellung der Brücken sind gemäß EP für den Verkehr unterfahrbare Gerüste vorgesehen auf denen die Überbauten gefertigt werden sollen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.188 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 05.11.2025 005 - Es werden zusätzliche Leistungen für den Kabeltiefbau aufgrund unvollständiger Entwurfsplanung "Kabeltiefbau" erforderlich. Die erforderlichen Kabeltiefbauleistungen müssen im Rahmen der übrigen Arbeiten durch den AN erbracht werden. Es ist deshalb technisch und fachlich nicht möglich, diese Leistung getrennt von der übrigen Vertragsleistung an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.11.2025 004 - In Abstimmung mit der Projektsteuerung und Fachplanung wurde ein Verkehrssicherungskonzept erstellt, welches ein paralleles Arbeiten an den Widerlagern ermöglicht. Hierfür wurden unter anderem Änderungen am vorh. Asphalt erforderlich. Es muss dazu eine Fläche zwischen beiden Baufeldern neu asphaltiert werden. Die Unterbrechung im Bauablauf sowie das geänderte Verkehrssicherungskonzept und die damit verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es werden die beschriebenen zusätzlichen Leistungen zur Verkehrssicherung bzw. Verkehrsführung erforderlich. Diese Leistungen können nur durch den AN im Rahmen seiner übrigen Verkehrssicherungsleistungen erbracht werden. Eine Trennung bzw. gesonderte anderweitige Vergabe ist technisch nicht möglich. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 14.07.2025 MKA 03 Die vorhandene Bauzufahrt über das Streckengleis Altona - HH-Hbf der Strecke 6100 muss für die Dauer der Arbeiten weiter vorgehalten und ertüchtigt werden. Die Gleisüberfahrt ist dazu in einer Breite von 3,5 m zu erstellen. Der Eingleispunkt ist zu befestigen und nach Ende der Baumaßnahme wieder zurückzubauen. Die Eingleisstelle ist mit Toren und Zäunen zu sichern, sodass zu keinem Zeitpunkt Betriebsfremde in das Gleis gelangen können. Die beiden südlich der Strecke 6100 vorhandenen Kabeltrogtrassen sind zu schützen und die Einziehbarkeit von Kabeln in die vorhandenen beiden Kabeltrassen ist sicherzustellen. Zusätzlich sind unterhalb der geplanten Bauzufahrt 10 Kabelschutzrohre DN110 für das Einziehen von Tk-Kabeln einzulegen. Die erforderlichen Arbeiten müssen im Rahmen der übrigen Arbeiten durch den AN erbracht werden. Es ist deshalb technisch und fachlich nicht möglich, diese Leistung getrennt von der übrigen Vertragsleistung an einen anderen AN zu vergeben. Die betreffenden Leistungen müssen während der vorhandener Sperrpausen ausgeführt werden. Andernfalls käme es zu einer erheblichen Verlängerung der Bauzeit.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 28.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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