AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 01:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b3552652-bb49-4f6e-8867-deb6bdf4fbd1/

Stadt Marktoberdorf - Trinkwasserversorgung Sulzschneid - Planungsleistungen Ing.BW, TWP und TA

Notice-ID: b3552652-bb49-4f6e-8867-deb6bdf4fbd1 · Procedure-ID: a8490458-5ed8-4bb0-a9b3-1af8969f6d12

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Marktoberdorf, Marktoberdorf
Veröffentlicht
05.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Marktoberdorf hat mit Wirkung zum 01.01.2024 die Wasserversorgung für den Ortsteil Sulzschneid übernommen und beabsichtigt, zeitnah den Neubau eines Trinkwasser Hochbehälters (ca. 2.000 m³ Fassungsvermögen inkl. Wasseraufbereitung) sowie die Neuverlegung einer GGG DN 300 (ggf. DN 400) auf einer Gesamtlänge von ca. 4.500 lfm und zusätzlich eine Verbindung zu Balteratsried mit ca. 2.700 lfm (Ringschluss). Hinzu kommen weitere Arbeiten an den bestehenden Brunnen / Quellen der alten Wasserversorgung von Sulzschneid. Hierfür werden Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (LPH 1-9 + Örtl. BÜ sowie weitere Besondere Leistungen), Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (LPH 1-6 und 8) und Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (LPH 1-9 + Bes. Leistungen) notwendig.

Lose

4 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
10.05.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).