AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 05:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b35d3728-d433-472f-848c-b40caaa0daec/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: b35d3728-d433-472f-848c-b40caaa0daec · Procedure-ID: 578dc389-21cd-45c5-b05f-908e1a181b92

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
18.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
121.849 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen, Tübingen, Uni, Kanzlerhaus, Generalsanierung, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, 72074 Tübingen, Wilhelmstraße 11, Universität Tübingen, Generalsanierung "ehem. Kanzlerhaus" Beauftragung von Objektplanungsleistungen nach Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021 mit Leistungsphase 2 bis 9 wird beabsichtigt. Das denkmalgeschützte Gebäude (Baujahr: 1876/77) soll nach den aktuellen Erfordernissen der Nutzern der Universität Tübingen als Verwaltungsgebäude mit Bestandsteile eines Institutsgebäude generalsaniert werden. Die Generalsanierung soll in einer BGF mit ca. 1500m² realisiert werden. Kostengruppe 300: ca. 2,4 Mio. € brutto Kostengruppe 400: ca. 1,1 Mio € brutto.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).