AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.07.2026 01:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b35eda2b-eaad-4910-9a1e-d4ffed67d6e2/

Objektplanung Freianlagen gem. Par. 39 HOAI, Lph 1-9, Lion-Feuchtwanger-Gymnasium

Notice-ID: b35eda2b-eaad-4910-9a1e-d4ffed67d6e2 · Procedure-ID: e6cd5831-f485-49bf-a58a-ef53e719b7df

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat, München
Veröffentlicht
18.06.2026
Frist (Submission)
22.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erweiterung MRE, Lion-Feuchtwanger-Gymnasium, Freiligrathstr. 71 Objektplanung Freianlagen gem. Par. 39 HOAI, Lph 1-9 Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² In den Freiflächen sind die entsprechenden Anschlüsse sowie Zugänge, die Parkplätze unter dem Bauwerk sowie die Flächen für die Feuerwehr zu beachten. Eine Unterbringung von Fahrradstellplätzen ist ebenfalls zu prüfen. Der Standort ist von Bestandsgehölzen umgeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).