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Vergabeverfahren zur Erneuerung des digitalen Aalarmierungssystems
Landratsamt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErneuerung des digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Heilbronngesch. 870.000 €🏆 Sinus Nachrichtentechnik GmbH · Barsbüttel
- Sinus Nachrichtentechnik GmbH · Barsbüttel Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Das Verfahren umfasst die Beschaffung (Kauf) neuer DAG- und DAU- Technik bei Beibehaltung der jeweiligen bestehenden DAU-Standort-Infrastruktur (Antennentechnik, Blitzschutz, usw.) oder ggf. Ergänzung der DAU-Standort-Infrastruktur und Firmware-Aufrüstungen der in Betrieb befindlichen digitalen Meldeempfänger (DME) mit dem Kryptoverfahren BOSKRYPT, sofern dies aufgrund der angebotenen Technik erforderlich ist sowie den Umzug von einem DAU-Standort und den Neubau von einem zusätzlichen DAU-Standort zur Erreichung der erforderlichen Feldstärke in bei Ausfall eines DAU nicht mehr ausreichend versorgten Bereichen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 Pkt.
80 v.H.
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Qualität 20 Pkt.
20 v.H. Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet. Für jedes Konzept kann der Bieter maximal je 10 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden. Folgende Konzepte sind einzureichen: (1) Sicherheitskonzept (2) Projektrealisierungskonzept max. 5 DIN A4 Seiten in Schriftart Arial mit Schriftgröße 10 (oder vergleichbar) je einzureichendem Konzept. Genauere Angaben zu den gewünschten In- halten sind der Leistungsbeschreibung unter Nr. D „Einzureichende Kon- zepte“ zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 870.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 127 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Sinus Nachrichtentechnik GmbH1 Veröffentlichung
- 17.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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