AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 20:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b36ef5b7-49db-4a71-9cfb-253c7e561190/

Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit sich anschließender Leistungsphase 1 und 2 HOAI einschließlich besonderer Leistungen zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes im Rauschendorfer Mühlenfließ und seinen Nebengewässer und Verbesserung des ökologischen Potentials im Geronsee

Notice-ID: b36ef5b7-49db-4a71-9cfb-253c7e561190 · Procedure-ID: 50f377d7-2702-42e7-a417-71d1eae8f41d

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Stammdaten

Veröffentlicht
29.01.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ursprüngliche Leistung umfasste in einer ersten Stufe die Erfassung und Bewertung des zu betrachtenden Untersuchungsraums. Aus den gewonnenen Erkenntnissen und Abstimmungen sollen geeignete Maßnahmenvorschläge entsprechend der o. g. Zielstellung entwickelt und behördlich vorabgestimmt werden (Machbarkeitsstudie). In einer zweiten Stufe sollten die vorabgestimmten Maßnahme planerisch in den LP 1 und 2 HOAI vertieft werden. Art und Umfang der Änderungen: Die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI und Besondere Leitungen entfallen. Leistungen zur Vertiefung der Machbarkeitsstudie werden erforderlich.

Vertragslaufzeit

Ende
31.03.2025

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
05.04.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel, Zehdenick

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).