AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02 "Sachsenheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr, Ludwigsburg
- Veröffentlicht
- 02.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersheim – Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim – Sachsenheim – Häfnerhaslach, Linie 578 Vaihingen Enz) – Kleinglattbach – Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz) – Kleinglattbach – Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim – Sachsenheim – Sersheim – Kleinglattbach – Ensingen – Horrheim – Hohenhaslach – Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt die Linie 562 Oberriexingen – Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 eigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B- Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von „Stuttgart 21“ ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen – unter Einhaltung der sich aus der Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge – zur Inbetriebnahme kostenneutral umzusetzen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.07.2036
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 92 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.