AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b395efd0-2e6b-4497-89aa-46dd689121f1) · Abgerufen am 27.09.2026 07:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b395efd0-2e6b-4497-89aa-46dd689121f1/

Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Gemeinde Striegistal

Notice-ID: b395efd0-2e6b-4497-89aa-46dd689121f1 · Procedure-ID: c5ae8fd2-e0ed-4728-9139-9d65bbd134e7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Striegistal, Striegistal
Veröffentlicht
17.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45231100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
60.704.087 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Striegistal wird die Kommune unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sollen die hierfür erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Beauftragung unterliegt der entsprechenden Bundes- und Landesförderung.

Lose

3 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gunter Hüttner + Co. Bauunternehmung
Vertragsabschluss
20.12.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).