AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 12:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b398a017-2f26-4848-be2e-e30c5f69a42b/

Prüfungen nach DIN 1076

Notice-ID: b398a017-2f26-4848-be2e-e30c5f69a42b · Procedure-ID: 0838d437-26da-484f-8ba2-691244cc5357

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Stammdaten

Auftraggeber
Toll Collect GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71631450 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
758.266 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Toll Collect GmbH (nachfolgend AG bzw. TC genannt) betreibt im Auftrag des Bundes ein System über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für u.a. die Benutzung von Bundesautobahnen. Die automatische Kontrolle der ordnungsgemäßen Gebührenentrichtung auf Bundesautobahnen ist Teil des Mautsystems. Diese Kontrollart wird mit auf Tragkonstruktionen (Geräteträgerbrücken) fest installierten Geräten durchgeführt, welche mautpflichtige Fahrzeuge auf der ganzen Breite einer mautpflichtigen Bundesautobahn kontrollieren. Die Toll Collect GmbH ist Baulastträger dieser Einrichtungen. Für die beschriebenen Geräteträgerbrücken der Toll Collect GmbH sind Haupt- und Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen und Besichtigungen gemäß DIN 1076 durchzuführen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.03.2026
Zuschlagsentscheidung
20.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).