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Neubau Kita Piesbach - Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
Gemeinde Nalbach · Nalbach · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 18.08.2026, 09:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Neubau Kita Piesbach - hier: Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Neubau einer Kindertagesstätte.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
- Die Gemeinde Nalbach ist der Auftraggeber.
Die Gemeinde Nalbach schreibt die Lieferung und Montage von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutz für den Neubau der Kita Piesbach aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
VHB 234 - Erklärung Arbeits-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zur Eignung 124VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
-
Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): aa. Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen: - Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme, - Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. - Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt. bb. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern. Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im Übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Nachunternehmer-Anteil
VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
-
Nachunternehmer-Anteil
VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
-
Nachunternehmer-Anteil
VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 18.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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