AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b403837e-101f-44fa-864f-5d8a7b45fcb4/

1H0014, Grundschule Bad Neuenahr, Los VH02 - Schadstoffsanierung und Teilrückbau

Notice-ID: b403837e-101f-44fa-864f-5d8a7b45fcb4 · Procedure-ID: 35cf9d87-ccb9-4beb-a687-0a2b3be0dece

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Stammdaten

Auftraggeber
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
236.316 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber plant den Abriss des Südflügels der Grundschule Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Vorfeld des Rückbaus sind die im Rahmen der Vorerkundung festgestellten Schadstoffe sowie gesondert zu entsorgende Baumaterialien fachgerecht zu demontieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der abzubrechende Gebäudeteil wurde 1965 errichtet, ist in massiver Bauweise ausgeführt und umfasst eine Grundfläche von ca. 525 m² bei einem umbauten Raum von rund 8.857 m³. Die Arbeiten betreffen ein mehrgeschossiges Schulgebäude mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachboden und sind unter erhöhten Anforderungen an Arbeits-, Umwelt- und Immissionsschutz durchzuführen, da angrenzende Gebäudeteile weiterhin genutzt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2026
Ende
30.08.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).