AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4651c95-ca9c-46f8-8218-a4bc670c38fa/

Übergeordnete Baustelleneinrichtung - VE 2133

Notice-ID: b4651c95-ca9c-46f8-8218-a4bc670c38fa · Procedure-ID: 842c0c1e-a30f-404c-b197-73e7240cbec6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Fürth, Fürth
Veröffentlicht
08.07.2025
Frist (Submission)
08.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71500000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung, Errichtung, Unterhaltung und spätere Demontage verschiedener Baustelleneinrichtungselemente im Rahmen einer größeren Baumaßnahme. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung für die gesamte Baumaßnahme. Dies ist im Wesentlichen: - das Bereitstellen und Betreiben der Bauzaunanlage und Betonleitwand (ca. 44 Mt) - das Bereitstellen und Betreiben von Containeranlagen und sanitären Einrichtungen (ca. 44 Mt) - die Baustellenversorgung mit Baustrom, Baubeleuchtung, Bauwasser/Bauheizung (ca. 44 Mt) - Verkehrssicherung mit Auf- und Abbau der Verkehrssicherungseinrichtungen inkl. Kontrolle (ca. 44 Mt) - Winterdienst auf dem Baufeld

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
31.08.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).