AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 02:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b46e39f8-4dae-48c2-85a7-6fa945902329/

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bestelleinkauf in den Justizvollzugseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns

Notice-ID: b46e39f8-4dae-48c2-85a7-6fa945902329 · Procedure-ID: 05dc9321-6cc2-458d-bae7-a8db1f7f599b

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
31.07.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Höchstwert
5.004.648 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bestelleinkauf in den Justizvollzugseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Höchstwert: Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. 5.004.648,00 € ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).