AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 10:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4740e03-b2ee-412d-bd77-d0b580907ff3/

Lieferung von Dokumentenklebesiegeln und Plaketten für Kfz-Zulassungsvorgänge

Notice-ID: b4740e03-b2ee-412d-bd77-d0b580907ff3 · Procedure-ID: ccc251a1-dac0-4711-b51a-44757b9ea991

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Recklinghausen, Der Landrat, Recklinghausen
Veröffentlicht
21.11.2025
Frist (Submission)
23.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22450000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Klebesiegel und Plaketten (Zulassungs- und Prüfplaketten) für Kfz-Zulassungsvorgänge in sechs Losen aus. Der Zuschlag erfolgt separat für jedes Los. - Los 1: Lieferung von Dokumentenklebesiegeln - Los 2: Lieferung von HU-Prüfplaketten - Los 3: Lieferung von Zulassungsplaketten mit Landeswappen (Stempelplakette) - Los 4: Lieferung von Ausfuhrplaketten - Los 5: Lieferung von Kurzzeitplaketten - Los 6: Lieferung von Feinstaubplaketten Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
29.02.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).