AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b48b4df3-5b9c-422d-9df5-ae3b92503261) · Abgerufen am 29.08.2026 14:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b48b4df3-5b9c-422d-9df5-ae3b92503261/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapier, Spendern und Abfallkörben

Notice-ID: b48b4df3-5b9c-422d-9df5-ae3b92503261 · Procedure-ID: 1e875ef1-24a5-471d-8f3b-15cc100a5d3e

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Stammdaten

Auftraggeber
BVC Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
Veröffentlicht
26.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33760000 — Medizintechnik
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
8.796.875 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Hygienepapier, Spendern und Abfallkörben für alle Dienststellen der FHH für die Zeit ab 01.06.2026 bis 31.05.2028 bzw. bis zum Erreichen des Höchstwerts des Vertrags. Sofern der Höchstwert nicht überschritten wird, besteht darüber hinaus die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr (bis max. 31.05.2030).

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
LLOYD Großverbraucherservice GmbH · VAN MERHAGEN + SEEGER GMBH
Vertragsabschluss
25.08.2026
Zuschlagsentscheidung
14.08.2026
Angebotsspanne
810.141 – 3.042.932 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).