AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b48bfacf-03a3-4c91-809f-c5e4e94fed69/

RV Legionellenprüfung

Notice-ID: b48bfacf-03a3-4c91-809f-c5e4e94fed69 · Procedure-ID: e600e0fb-b19c-44e5-a71b-bae342d91843

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Stammdaten

Auftraggeber
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
15.10.2025
Frist (Submission)
17.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
65111000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die zu untersuchenden Wohn- und Apartmentanlagen (im Folgenden als Wirtschaftseinheiten oder WE bezeichnet) mit insgesamt ca. 34.000 Wohnungen einschließlich möblierter Apartments liegen zu ca. 99% innerhalb des Berliner Stadtgebiets (alle Bezirke), ferner insgesamt 8 kleinere Wirtschaftseinheiten in 14478 Potsdam-Waldstadt, 14482 Potsdam-Babelsberg, 14976 Ludwigsfelde (dort 2 verschiedene WE), 16761 Hennigsdorf und 16727 Velten (dort 3 verschiedene WE), siehe hierzu die beigefügte Objektliste. Es sind insgesamt etwa 180 (einhundertachtzig) sog. Wirtschaftseinheiten (WE) unterschiedlichster Größe zu beproben / Stand 15.03.2025.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).