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LIFE4HamsterSaxony
Zoo Leipzig GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Der Zoo Leipzig ist im Rahmen seiner Verantwortung im Natur- und Artenschutz Partner im Projekt LIFE4HamsterSaxony, welches von der Europäischen Union kofinanziert wird. Hauptaugenmerk des Projektes ist die Etablierung einer stabilen Feldhamsterpopulation im Projektraum Nordwestsachsen mittels Erprobung und schrittweiser Implementierung feldhamsterfreundlicher landwirtschaftlicher Maßnahmen sowie Zucht und Auswilderung von Feldhamstern durch den Zoo Leipzig. Sowohl zum wissenschaftlichen Monitoring als auch zur Erfolgsüberprüfung werden Wildkameras benötigt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Sonstiges
Der Zoo Leipzig sucht Wildkameras für das Projekt LIFE4HamsterSaxony zur wissenschaftlichen Monitoring und Erfolgsüberprüfung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Es erfolgt eine Punktevergabe anhand des vom Bieter auszufüllenden Dokument „Produkt- und Leistungsanforderungen“. 70 %Qualität
Es erfolgt eine Punktevergabe anhand des vom Bieter auszufüllenden Dokument „Produkt- und Leistungsanforderungen“. Dieses benennt jeweils Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt. Zusätzlich können in einigen Kriterien entweder 100 oder 0 Punkte erzielt werden. Die Bieter haben in den in grüner Farbe hinterlegten Feldern Eintragungen vorzuneh-men. Die erzielten Punkte sind in der Spalte „G“ jeweils selbst einzutragen (jeweils Multiplikation von „0“ oder „100“ mit der in Spalte „F“ angegebenen prozentualen Wichtung). Die Tabelle ermittelt die erzielte Punktsumme (max. 100) selbst. Die erzielte Punktsumme wird mit dem Wichtungsfaktor 0,7 multipliziert. Das Ergebnis sind die erzielten Wertungspunkte im Kriterium 2.2. Die Wertungspunkte aus den Kriterien 2.1 und 2.2 werden addiert. Die Bieter, deren Angebote die im Ergebnis die vorläufig fünf höchsten Werte erzielt haben, werden aufgefordert, das in der Leistungsbeschreibung beschriebene Wildkamera-Set kostenfrei an den Auftraggeber zu senden. Dieser bewertet in einem Feld-Test die Belichtungsqualität bei Nacht auf kurzer Distanz. Diese Bewertung erfolgt unter Einsatz einer Histogramm-Analyse. Bewertet wird nach dem Schema „ja/nein“, ob die Bilder überbelichtet sind. Der Auftraggeber wird die Wildkamera-Sets vor, während und nach Beurteilung der Leistungsanforderungen sicher verwahren und im Anschluss zurücksenden. Versandkosten auch für die Rücksendung übernimmt der Bieter. 2.4 Gesamtwertung Es verbleiben nur diejenigen Angebote in der Wertung, deren angebotene Kameratypen nach dem unter 2.3 geschilderten Test keine überbelichteten Bilder produziert haben. Sollten wider Erwarten die fünf punktbesten Angebote sämtlich wegen Überbelichtung auszuscheiden sein, wird der Auftraggeber, sofern vorhanden, die drei ansonsten punktbesten Bieter zur Übersendung auffordern. Von den wertbaren Angeboten erhält dasjenige den Zuschlag, das in der Addition der Wertungspunkte aus den Kriterien 2.1 und 2.2 den höchsten Wert erzielt hat.
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Bewertet wird der Gesamtpreis gemäß dem vom Bieter auszufüllenden Dokument „Produkt- und Leistungsanforderungen“. 30 %Preis
Bewertet wird der Gesamtpreis gemäß dem vom Bieter auszufüllenden Dokument „Produkt- und Leistungsanforderungen“. Es handelt sich um die Summe der Angaben „Gesamtpreis (250Stk.) inkl. MwSt“ in der Kategorie „Produkt“ (Zelle C 53) und „Preis pro Einheit inkl. MwSt.“ in der Kategorie „Datentransfersystem“ (Zelle B 57). Dieser Preis ist auch im Dokument „Angebotsschreiben“ (Formblatt 633) anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Preis (vgl. § 60 VgV) erhält 100 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten des niedrigsten wertbaren Preises erhält null Punkte. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Die errechneten Wertungspunkte werden mit den Wichtungsfaktor 30 % multipliziert. Das Er-gebnis sind die erzielten Wertungspunkte im Kriterium 2.1.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Eintragung in ein Berufsregister ist, sofern einschlägig, mit dem Formblatt 124 LD zu erklären. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Mithilfe des Formblattes 124 LD ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mithilfe des Formblattes 124 LD ist zu erklären, dass der Bieter in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
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Durchschnittliche Personalstärke
Mithilfe des Formblattes 124 LD ist zu erklären, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 19.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.06.2026 Auch in service.bund.de publiziert
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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