AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=894728) · Abgerufen am 12.10.2026 14:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4b0e66f-3a87-403b-a269-29aa73b2680f/

Klärschlammentsorgung Kläranlage Jessen 2027 - 2029

Notice-ID: b4b0e66f-3a87-403b-a269-29aa73b2680f · Procedure-ID: 66ff7037-1185-4956-bc20-650b402bd741

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen, Jessen (Elster)
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
28.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" betreibt am Standort zum Klärwerk 1, in D-06917 Jessen (Elster) eine Kläranlage zur Reinigung der häuslichen und gewerblichen Schmutzwässer der Stadt Jessen, umliegender Gemeinden sowie ortsansässigen Gewerbebetrieben. Inhalt dieser Ausschreibung ist, für den Zeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2029 den auf der Kläranlage Jessen anfallenden maschinell entwässerten Klärschlamm (ca. 4.500 t OS / Jahr) durch ein zertifiziertes Unternehmen entsorgen zu lassen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).