AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b4b7e5e0-1aab-44a4-800d-e5c09bd02a59) · Abgerufen am 13.08.2026 19:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4b7e5e0-1aab-44a4-800d-e5c09bd02a59/

Gemeinde Teutschenthal: Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Gebäuden

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Teutschenthal, Teutschenthal
Veröffentlicht
16.07.2024
Frist (Submission)
16.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung in acht Objekten mit einer Bodenfläche von ~2.900qm und einer Jahresreinigungsfläche von 356.000qm. — Unterhalts- und Grundreinigung in elf Objekten mit einer Bodenfläche von ~9.300qm und einer Jahresreinigungsfläche von 1.200.000qm. — Unterhalts- und Grundreinigung in 16 Objekten mit einer Bodenfläche von ~8.200qm und einer Jahresreinigungsfläche von ~1.036.000qm. — Unterhalts- und Grundreinigung in sieben Objekten mit einer Bodenfläche von ~2.200qm und einer Jahresreinigungsfläche von 324.000qm.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
01.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).