AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 06:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4bfd0aa-28cf-4c2c-96fc-7ad88cb481e7/

Open House Biologika Rabattverträge 2026 - 12 Epoetin alfa und Epoetin zeta

Notice-ID: b4bfd0aa-28cf-4c2c-96fc-7ad88cb481e7 · Procedure-ID: 1906f67d-d07a-4866-80cb-a351bc89e1d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
07.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Epoetin alfa und Epoetin zeta zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG), Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).