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Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg, VOEK 411-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg🏆 Ingenieurbüro Ballweg · Göttingen
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Los 2 VergebenDienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg🏆 Ingenieurbüro Ballweg · Göttingen
- Ingenieurbüro Ballweg · Göttingen
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeitenerfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen.Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Anlage B-02.1 LV Los 1 - Hamburg 100 %Preis
Preis
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Anlage B-02.1 LV Los 2 - Lüneburg 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Ingenieurbüro Ballweg). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 68 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro BallwegZuschlagswert 261.428 €1 Veröffentlichung
- 03.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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