AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 09:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b4c773e5-a48f-4387-a5c1-8babf0fc5dfd/

Ingenieurleistungen, Fachbereich Tragwerksplanung für den Neubau der Grundschule an der Friedenstraße als Ganztagesschule in Ottobrunn.

Notice-ID: b4c773e5-a48f-4387-a5c1-8babf0fc5dfd · Procedure-ID: 8a18019d-59e9-4eb4-9622-8e248257ab1a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ottobrunn, Ottobrunn
Veröffentlicht
03.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es soll eine vierzügige Grundschule als Ganztagsschule mit Einfachturnhalle gebaut werden. Bestandsgebäude bleiben teilweise erhalten, werden aber einer anderen Nutzung zugeführt. Zusätzlich zur bestehenden und zu erhaltenden Turnhalle soll eine Einfachturnhalle errichtet werden. Der zu errichtende Baukörper für die Schule wird voraussichtlich eine BGF von 8.600 m² aufweisen. Fachplaner werden hierzu beauftragt werden.Gegenstand des Vertrages (Werkvertrag) sind die Ingenieurleistungen für Fachbereich Tragwerksplanung für das vorliegende Projekt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Nähere Einzelheiten können der Bau- und Bauablaufbeschreibung (Anlage 4 des Ingenieurvertrages) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).