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Planung der Kremationstechnik Sanierung des Krematoriums und Erweiterungsanbau Neuer Friedhof, Satower Straße 16, 18059 Rostock
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanung der Kremationstechnik Sanierung des Krematoriums und Erweiterungsanbau Neuer Friedhof, Satower Straße 16, 18059 Rostockgesch. 410.000 €🏆 IFE GmbH · München
- IFE GmbH · München Kleinstunternehmen
Beschreibung
Das bestehende Krematorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindet sich auf dem Neuen Friedhof Rostock. Es wurde in den Jahren 1927-1928 von dem Rostocker Stadtbaudirektor G.W. Berringer geplant und errichtet. Es besteht aus drei Geschossen (Heizkeller, Keller und Erdgeschoss). In den beiden Untergeschossen befindet sich noch heute die EinäscherungsanIage. Im Erdgeschoss befand sich seinerzeit im Wesentlichen die Einsegnungshalle mit Chorraum. Das hoch gelegene Hauptgeschoss (“Erdgeschoss“) war über eine große Freitreppe mit einer offenen Klinkerterrasse erreichbar. Das Krematorium wurde massiv mit Klinker-Verblender im Kleinformat (Dömitzer Klinker) errichtet. Der Neue Friedhof Rostock mit seinen baulichen Anlagen steht als Gartendenkmal und die Gebäude als Baudenkmale auf der Denkmalliste der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Nunmehr ist das Bestandsgebäude zu sanieren und durch einen Anbau zu erweitern. Weitere Informationen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführungen zum gegenständlichen Bauvorhaben unter Berücksichtigung der übergebenen Informationen / Gewichtung: 35 % 35 %Qualität
Ausführungen zum gegenständlichen Bauvorhaben unter Berücksichtigung der übergebenen Informationen
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Darstellung der Baunebenkosten/Honorarangebot / Gewichtung: 25 % 25 %Preis
Darstellung der Baunebenkosten/Honorarangebot
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Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes / Gewichtung: 20 % 20 %Qualität
Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes
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Vorstellung des Projektteams / Gewichtung: 20 % 20 %Qualität
Vorstellung des Projektteams
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.346.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 345 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IFE GmbHZuschlagswert 612.290 €1 Veröffentlichung
- 12.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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