AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b51403a6-4cd0-47df-aa76-e470ec119d70/

Grundschule Heumaden - Stuttgart - Projektsteuerung

Notice-ID: b51403a6-4cd0-47df-aa76-e470ec119d70 · Procedure-ID: 09b0ec03-8958-43c6-a290-3775240c8bc5

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
10.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das Leistungsbild Projektsteuerung des Vorhabens Grundschule Heumaden sucht die Landeshauptstadt Stuttgart nun im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein geeignetes Büro. Die Baukosten des Mensagebäudes und die Sanierungskosten der Bestandsgebäude belaufen sich auf ca. 24,1 Mio. Euro netto (Kostengruppen 300 und 400). Die Baukosten für die TVH belaufen sich auf ca. 9,5 Mio. Euro netto (Kostengruppen 300 und 400). Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und VERKNÜPFEN Sie sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma - Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart - Verknüpfen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
nps Bauprojektmanagement GmbH
Vertragsabschluss
10.11.2025
Zuschlagsentscheidung
28.10.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).