AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen, Technische Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat, München
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Frist (Submission)
- 03.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, und 3 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1 - 3 und 5 - 9 für den Austausch von Fahrzeughallentoren in den Gebäuden der Brandbekämpfung der Stadt München. Im Zuge dieser Maßnahme muss in den Fahrzeughallen die betroffene HLS-Technik umgesetzt und teilweise erweitert und erneuert werden. Bei den HLS-Arbeiten ist das insbesondere: Die teilweise Erneuerung oder Anpassung der bestehenden Fahrzeugabgasabsauganlagen, Fahrzeughallenheizungen sowie Anpassung von Sanitärleitungen. In der LP 8 kann jeweils nur eine Feuerwache ausgeführt werden, daher werden die Feuerwachen nacheinander und die jeweiligen Freiwilligen Feuerwachen parallel dazu ausgeführt. Es sind insgesamt 3 Ausschreibungs- und Ausführungspakte geplant. Ausführung in folgenden Objekten: Feuerwache 3: 16 Tore in 2 Fahrzeughallen Feuerwache 6: 34 Tore in 3 Fahrzeughallen Feuerwache 7: 15 Tore in 2 Fahrzeughallen Freiwillige Feuerwehren: Harthof mit 6 Toren, Langwied-Lochhausen mit 3 Toren, Ludwigsfeld mit 3 Toren, Michaeliburg mit 6 Toren, Moosach mit 3 Toren, Oberföhring mit 3 Toren, Perlach mit 3 Toren, Riem mit 3 Toren, Trudering mit 3 Toren, Waldtrudering mit 6 Toren
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 03.09.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Zuschlag
- Ausschreibung · Frist: 03.07.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.