AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 15:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b5249842-7e13-46ec-8f8d-7c1f0ffa3bc9/

Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Piesbach

Notice-ID: b5249842-7e13-46ec-8f8d-7c1f0ffa3bc9 · Procedure-ID: 849d5549-3ba9-4e26-8fb4-24e562fafd90

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nalbach, Nalbach
Veröffentlicht
09.04.2025
Frist (Submission)
13.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85312100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Nalbach sucht einen Betriebsträger für die neue Tageseinrich-tung für Kinder in Piesbach. In Abhängigkeit von der baulichen Herrichtung ist die Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung im 2. Quartal 2027 vorgesehen. Der Neubau startet voraussichtlich im September 2025. Standort der neuen Kindertageseinrichtung wird die Hauptstr. 11 in 66809 Nalbach-Piesbach sein. Die bauliche Fertigstellung der Kita wird für in etwa zwei Jahren angestrebt. Die Bauträgerschaft für das Gebäude der Kindertageseinrichtung liegt bei der Gemeinde Nalbach. Für den Betrieb der Einrichtung wird zwischen der Gemeinde Nalbach und dem Betriebsträger ein Betreibervertrag geschlossen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).