AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 10:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b527ea01-22a2-4c41-aaa1-8521d58ebc40/

VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf

Notice-ID: b527ea01-22a2-4c41-aaa1-8521d58ebc40 · Procedure-ID: 4753a8c7-b0ea-4ee9-aa15-5ece3a3cf2f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur, Waiblingen
Veröffentlicht
19.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.001 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergärten und die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule geplant. Hierzu hat der Rems-Murr-Kreis einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und hat eine Größe von ca. 6.930 m². Im Neubau des Kinderhauses werden die bestehenden Schulkindergärten der Fröbelschule (max. 18 Kinder) und der Christian-Morgenstern-Schule für sprachbehinderte Kinder (max. 12 Kinder), der Schulkindergarten für Körperbehinderte (max. 12 Kinder), insgesamt drei städtische Krippen- und Kitagruppen (51-75 Kinder) mit 90 bis max. 117 Kindergartenkindern sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule mit ca. 24 Kinder untergebracht. Damit entsteht ein „inklusives Kinderhaus“ für 114 bis 141 Kinder mit und ohne Behinderung. Im Neubau ist darüber hinaus die Einrichtung einer Speiseraum / Mensa als Mehrzweckraum vorgesehen. Neben dem Kinderhaus ist die Erweiterung der Fröbelschule um zehn Klassen- und fünf Fachräume mit Nebenräumen sowie ein gemeinsamer Beratungsraum geplant. Die Schulerweiterung ist für etwa 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 19 Jahren vorgesehen. Die geplanten Neu- und Erweiterungsbauflächen für die Nutzungsflächen betragen insgesamt ca. 2.884 m² zzgl. Nebenräume-, Erschließungs- und Technikflächen. Davon sind das Kinderhaus mit Mensa in einer Größe von ca. 1.838 m² und die Schulerweiterung in einer Größe von ca. 1.046 m² vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen für das Kinderhaus sowie für die Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden. FFür die Leistungen der Fachplanung TGA - HLS gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 1-3, 8 (HLS) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik, Solarthermie und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA - ELT ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Die Verhandlungsgespräche mit den Fachplaner*innen finden am 29. Juli 2025 (ganztags) und am 31. Juli 2025 (vormittags) statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).