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Vergebener Auftrag: Vollumfängliche Materialversorgung (Supply-Chain-Management) mit medizinischen und allgemeinen Verbrauchsmaterialien für die Krankenhaus Jülich GmbH
Krankenhaus Jülich GmbH · Jülich · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die umfassende Materialversorgung mit medizinischen und allgemeinen Verbrauchsmaterialien.
- Die Leistung umfasst das gesamte Supply-Chain-Management für die Krankenhaus Jülich GmbH.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Vollumfängliche Materialversorgung (Supply-Chain-Management) mit medizinischen und allgemeinen Verbrauchsmaterialien für die Krankenhaus Jülich GmbH
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Diese Ausschreibung erfolgt ausschließlich als Gesamtvergabe der vollständigen Leistungsposition (Materialversorgung, IT-Plattform, Logistik, Reporting/Abrechnung, Compliance, Implementierung/Schulung). Teilvergaben, Los- oder Partialangebote sind unzulässig (§ 97 Abs. 4 GWB). Der Zuschlag erfolgt nur für das vollständige Gesamtpaket.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis 60 %Preis
Der Wertungspreis für den Preisvergleich berechnet sich aus der Summe der folgenden drei Positionen: 1. Bereinigter Musterwarenkorb (4 Jahre): Für jedes der 4 Vertragsjahre wird der (stets gleichbleibende) Wert des Musterwarenkorbs (Anlage 2) um den für das jeweilige Jahr angebotene Rückvergütungssatz (%) gemäß Anlage 3 (TAB 1) reduziert. Berechnung: - Jahr 1: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 1) - Jahr 2: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 2) - Jahr 3: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 3) - Jahr 4: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 4) - = Zwischensumme A Dienstleistungs-Grundpauschalen (4 Jahre) - Summe der Dienstleistungs-Grundpauschalen (Jahr 1 + Jahr 2 + Jahr 3 + Jahr 4) gemäß Anlage 3 (TAB 1) - = Zwischensumme B 2. Variable Sonderleistungen (hochgerechnet): - Summe der Variablen Sonderleistungen gemäß Anlage 3 (TAB 2) - = Zwischensumme C 3. Festpreis für Projektplan, Implementierung und Schulung (einmalig): - Festpreis gemäß Anlage 3 (TAB 1) - = Zwischensumme D Wertungspreis: = Zwischensumme A + B + C + D Nähere Angaben sind der Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.
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IT-Qualität 15 %Qualität
Die Bewertung erfolgt auf Basis der detaillierten bebilderten Dokumentation zur IT-Plattform (Anlage 3, TAB 3). Nähere Angaben sind der Matrix für IT-Qualität in Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.
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Versorgungssicherheit 15 %Qualität
Teilkriterium 1: Redundanz- & Bevorratungsstrategie (Max. 8 Punkte) 8 Punkte (Hervorragend): Der Bieter weist mindestens 4 unterschiedliche Redundanztypen nach (z. B. eigenes Sicherheitslager für A-Artikel > 4 Wochen, vertragliche Bevorratungsgarantien der Hersteller, Zweitlieferanten-Netzwerk, automatisierte Bestandsüberwachung mit KI-basierter Frühwarnung). 5 Punkte (Gut): Nachweis von 2 bis 3 Redundanztypen. Die Strategie ist schlüssig, stützt sich aber primär auf die eigene Lagerhaltung ohne tiefere Integration der Hersteller und Händler. 2 Punkte (Basis): Es werden nur Standard-Maßnahmen genannt (z. B. "wir haben ein großes Lager"). Keine spezifischen Zusagen für kritische Artikelgruppen. 0 Punkte: Keine Angaben oder lediglich Verweis auf allgemeine Lieferfähigkeit. Teilkriterium 2: Fehlmengen- & Ersatzartikelprozess (Max. 7 Punkte) 7 Punkte (Exzellent): Vollständig systemgestützter Prozess. Bei Engpass erfolgt proaktive Meldung innerhalb von 4 Stunden inklusive Vorschlag von mindestens zwei gleichwertigen Alternativartikeln (inkl. Preis- und Bildvergleich im Portal). Einbindung des klinischen Anwenders in den Freigabeprozess ist digital abgebildet. 4 Punkte (Zweckmäßig): Information über Fehlmengen erfolgt zeitnah. Alternativartikel werden auf Anfrage oder nach manueller Prüfung durch den Support angeboten. 1 Punkt (Schwach): Rein reaktiver Prozess: AG muss Fehlmengen selbst im System erkennen oder telefonisch nachfragen. 0 Punkte: Kein definierter Prozess für den Umgang mit Lieferabrissen.
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Logistik 10 %Qualität
Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten Logistikkonzepts und Exit-Konzepts (Anlage 3, TAB 3). Nähere Angaben sind der definierten Matrix für Logistik in Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 457 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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