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Rahmenvertrag über die Beschaffung von Mobile Devices und zugehöriges Zubehör
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Mobile Devices und zugehöriges Zubehör
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Mobile Devices und Zubehör durch das Universitätsklinikum Heidelberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt "A1.3 Preisblatt" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt: Punktwert "Preis" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *60 Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden."
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Qualität/Leistungsmerkmale 40 Pkt.Qualität
Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A1.2. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 60 Punkte zu erreichen. Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt: Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 60) * 40 Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden."
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Der Bieter muss in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2024) jeweils einen Jahresumsatz von mindestens 3.000.000 Mio. EUR mit dem Vertrieb von Apple-Produkten erzielt haben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Der Bieter verfügt über eine aktive Partnerschaft oder Zertifizierung mit dem Hersteller Apple. Als Nachweis gilt u.a. die Teilnahme an einem Hersteller anerkannten Serviceprogramm (Apple Authorized Service Provider, Apple Authorized Reseller, Apple Distribution Programm o.ä.).
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es werden zwei Referenzkunden gefordert, - bei denen der Bieter derzeit einen Rahmenvertrag hält über die Lieferung von Apple Produkten mit einem erwarteten Gesamtvolumen von mindestens 1 Mio. EUR und einem beauftragten Volumen von 200.000EUR
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Unternehmensgröße des Bieters beträgt mindestens 100 Beschäftigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 16.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 121 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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