AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 01:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b55f833b-27a1-46d2-a6a5-ccc836e2d58c/

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Hochleistungssteckverbindern für Höhenforschungsraketen

Notice-ID: b55f833b-27a1-46d2-a6a5-ccc836e2d58c · Procedure-ID: 494b08ea-80be-42c0-ae9f-3d5be3abcb04

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen, Weßling
Veröffentlicht
22.09.2024
Frist (Submission)
02.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42113170 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Über die Hochleistungsstecker wird die Kommunikation zur Programmierung und Aktivierung der Systeme für den Start der Rakete und die Durchführung der jeweiligen Aufgaben während des Fluges durchgeführt. Die Verbindung muss für den Fall eines Startabbruchs bis unmittelbar nach der Zündung der Raketenstufe bestehen, damit für den Fall einer Fehlzündung die entsprechenden Systeme auch wieder deaktiviert werden können (disarming von pyrotechnischen Zündketten). Das bedeutet, dass die Kabel, sogenannte Umbilical, bis zuletzt verbunden bleiben und erst beim Start der Rakete automatisch abgezogen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Jahre
Beginn
01.01.2025
Ende
31.08.2025
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).